Schulorganisationsgesetz - SchOG Im SchOG wird der organisatorische Aufbau des gesamten österreichischen Schulwesens mit Ausnahme der Hochschulen, der land- und forstwirtschaftlichen Schulen, der Leibeserzieher- und Sportlehrerschulen und der Krankenpflegeschulen geregelt. Auf Grund der Zielvorstellung des SchOG werden vor allem die Lehrpläne für die einzelnen Schularten und -typen im Verordnungswege vom BMBF erlassen. Schulunterrichtsgesetz - SchUGDas SchUG enthält die rechtlichen Grundlagen für die Pflichtschulen und alle mittleren und höheren Schulen mit Ausnahme der Akademien und der Schulen für Berufstätige. Links zum Schulrecht: Gesetze und Verordnungen (RIS), BMBF Leistungsfeststellung und Leistungsbeurteilung, Leistungsbeurteilungsverordnung (LBVO):Hier zur Sonderausgabe des Standpunkt BMHS OÖ "Die Leistungsfeststellung an den berufsbildenden mittleren und höheren Schulen"Hier zur Information des BMUKK von 2007Neue Oberstufe (NOSt)Verordnungen des LSR |