Gruppenvereinbarung mit Sonderrabatt für Lehrerinnen und Lehrer der BMHS OÖ

 

 

In Kooperation der Landesleitung der BMHS-Lehrergewerkschaft mit der Merkurversicherung wurde im Rahmen einer Gruppenvereinbarung ein Sonderrabatt für Lehrerinnen und Lehrer an berufsbildenden mittleren und höheren Schulen in Oberösterreich auf verschiedene Leistungen vereinbart. Diese Vereinbarung bringt Vorteile für die Berufsgruppe: 
– kann auch für Angehörige abgeschlossen werden  
– die Verträge – auch für Angehörige
– sind vom Versicherer nicht kündbar 
– auch keine Kündigung durch den Versicherer bei Überstellung in die Pension oder den Ruhestand 
– maximaler Gruppenrabatt

Die Vereinbarung wurde auch auf Verträge über Pflegeversicherungen erweitert. 

Informieren Sie sich daher über die Konditionen bei

  • Krankheitskosten- und Krankenhaustaggeldversicherungen
  • Pflegeversicherungen.


Sonderkonditionen für BMHS-Lehrer/innen und Angehörige:

Gesundheit
Vorsorge und „rundum“


GEWINN-Vergleich zu Gesundheitsversicherungen in Österreich


Kostenfreie Unfallversicherung als Zusatzleistung der Landesleitung OÖ:

Aufgrund der sehr erfolgreich verlaufenden Zusammenarbeit konnte die Landesleitung eine Zusatzvereinbarung erreichen, wonach alle in der Gruppe Versicherten bis November 2022 in den Genuss einer zusätzlichen Unfallversicherung kommen. 

Seit 1. Dezember 2016 ist jeder in der Gruppe mit einem Spitalskostentarif Versicherte bis dahin unfallversichert!

Der Vereinbarung  sind folgende Versicherungssummen zugrunde gelegt und inkludiert z.B. auch Flugrettung und Airambulance. *) 

Grundsumme € 50.000,00  
Leistung bei 100 % Dauernde Invalidität € 150.000,00  
Unfall-Pflege € 3.000,00  
Unfallkosten € 2.000,00  
Unfalltod € 15.000,00

Mit Dezember 2019 kommen zusätzliche Verbesserungen dazu:

– Infektionsrisiko dabei
–  € 20.000,00 Hubschrauberbergung anstatt € 7.500,00
– Unfallkosten können auch in Allg. Spitälern bei stationärem Aufenthalt für z.B. Einbettzimmerzuschlag verwendet werden
(vorher nur in Sanatorien möglich gewesen)

Änderung: Bei Verlust oder Funktionsunfähigkeit eines Armes bis über das Ellbogengelenk: 75 % (bisher 80 %).

Die konkrete Leistung je nach Schadensfall ist bei der Landesleitung (Adresse siehe Signatur)  oder bei der Merkurversicherung, beim jeweiligen Betreuer der Schule oder beim Betreuer der Gruppe

Andreas Haugeneder
andreas.haugeneder@merkur.at 
0732/6644663323 

zu erfragen.

Eventuell bereits bestehende Unfallversicherungen beim Einzelnen bleiben von dieser Vereinbarung unberührt. Sie bestehen zusätzlich und es kommt im Anlassfall zur Auszahlung beider.   

*)
Um in den Genuss dieser Vorteile zu kommen, ist keine Einzelvereinbarung notwendig. Es gibt auch keinen Polizze für den einzelnen Versicherten, die bei Beendigung zu kündigen ist, es ist lediglich eine Gruppenpolizze bei der Landesleitung hinterlegt.
Nicht versichert können jedoch sogenannte „Risikoberufe“ werden! Sollte also ein Versicherter Angehöriger einen derartigen Beruf ausüben, ist dies ein Ausschlussgrund aus der Unfallversicherungsvereinbarung. Genauso sind verschiedene Sportarten im Freizeitbereich aus der Leistung ausgeschlossen.