Prüfungsgebühren/Abgeltung DA und AA und der Vorbereitungsstunden


Abgeltungen für abschließenden Prüfungen gem. § 63b GehG


Vorbereitungsstunden

Mit der Einführung der teilstandardisierten zentralen Reife- und Diplomprüfung und abschließenden Prüfungen in der BMHS ergaben sich Veränderungen bei der Abgeltung von Vorbereitungsstunden. Der Lehrperson, die mit der Abhaltung von Unterrichtseinheiten im Rahmen von Arbeitsgruppen zur Vorbereitung auf die mündliche Prüfung der Abschlussprüfung, der teilzentralen Reife- und Diplomprüfung betraut ist, gebührt für jede gehaltene Unterrichtseinheit eine fixe Abgeltung.

Arbeitsgruppen dürfen pro Prüfungsgebiet der mündlichen Prüfung zum jeweiligen Haupttermin in der Anzahl gebildet werden, die dem Ergebnis der Teilung der Gesamtzahl der im Prüfungsgebiet zu betreuenden Prüfungskandidaten durch 20, gegebenenfalls aufgerundet auf die nächste ganze Zahl, entspricht. Die Arbeitsgruppen dürfen im Umfang von bis zu vier Unterrichtseinheiten geführt werden.

Beispiel: Englisch insgesamt 28 Kandidatinnen für die mündliche Reife- und Diplomprüfung an einer Schule. Es können zwei Arbeitsgruppen (klassenübergreifend) mit jeweils vier Unterrichtseinheiten geführt werden.

Anmerkung zu Vorbereitungsstunden und Projektunterricht als Maßnahme zur Vorbereitung:

Die Gruppengröße für Vorbereitungsstunden zur mündlichen RDP ist 20 und gilt klassenübergreifend – also auch lehrerübergreifend (Gehaltsgesetz 2012). Die Intention ist, nicht inhaltlich vorzubereiten sondern auf die Prüfungssituation. Insofern muss das auch nicht der jeweilige Klassenlehrer machen.

Die vier Stunden beziehen sich auf das gesamte Prüfungsgebiet und nicht auf ein Fach pro Cluster.

Wie weit eine Schule Projektunterricht in der letzten Schulwoche vor der schriftlichen RDP laut Erlass BMBF vom 7.1.2016  machen möchte, obliegt ihr. Die Personalvertretung ist jedenfalls mit einzubeziehen und entsprechend gefordert. Es geht auch um die Frage, ob das bei Kollegen zu einem MDL-Abzug führt bzw. ob die Mehrstunden in einem Fach in der Klasse auch abgegolten werden (Statt-Stunden oder zusätzliche Stunden).“

Zur Organisation von Vorbereitungsgruppen siehe Schreiben BMBF vom Mai 2016 sowie „Abgeltungen zur Vorbereitung auf die mündliche  Abschlussprüfung/Ergänzung“ Erlass A9-87/1-16

 Erlass LSR OÖ  „Abgeltung für die Vorbereitung zur mündlichen Prüfung“

Vorbereitungsstunden für den Nebentermin

Üblicherweise werden für den Herbsttermin keine getrennten Vorbereitungsstunden abgegolten. Die KandidatInnen können im Haupttermin mit betreut werden. Damit werden bei der Abgeltung der Vorbereitungsstunden diese KandidatInnen gemeinsam mit den KandidatInnen des Haupttermins abgerechnet und bezahlt. 

Zur Abgeltung der Vorbereitungsstunden siehe Erlässe LSR OÖ Suchbegriff „Abgeltung“!

Betreuung einer abschließenden Arbeit

Der Lehrperson gebührt für die kontinuierliche Betreuung einer abschließenden Arbeit im Verlauf der letzten Schulstufe je betreuter Arbeit eine Abgeltung. Die Abgeltung beträgt im Falle einer Abschlussarbeit € 217,70 und bei einer vorwissenschaftlichen Arbeit und bei einer Diplomarbeit € 265,20 (2022).

Als Betreuungsphase gelten die Monate September bis April des Schuljahres, in dessen Verlauf die Betreuung stattzufinden hat. Für jeden vom Bestellungszeitraum erfassten Kalendermonat gebührt je ein Achtel der o.a. Abgeltung. Wird eine abschließende Arbeit durch mehrere Lehrpersonen betreut, ist die Abgeltung durch die Anzahl der beteiligten Lehrpersonen zu teilen. Im Falle des Wechsels während eines Monats gebührt der auf diesen Monat entfallende Betrag den beiden Lehrpersonen anteilig entsprechend der jeweiligen Betreuungsdauer. Bricht eine Schülerin bzw. ein Schüler ab, gebührt die anteilige Abgeltung für die Kalendermonate bis zum Abbruch der Arbeit; erfolgt der Abbruch während eines Kalendermonats gebührt der auf diesen Monat entfallende Betrag aliquot.

Klarstellung bei Betreuung durch mehrere Lehrpersonen

Korrektur Betriebswirtschaftliche Fachklausur:
Es konnte durchgesetzt werden, dass die Taxe für die betriebswirtschaftliche Fachklausur (HAK), die 2016 reduziert worden war, auf € 37,80 (2017) angehoben wurde. (Die Änderung wurde im BGBl I 47/2017 verlautbart).

Vorgezogene Teilprüfungen

Vorgezogene Teilprüfungen können durchgeführt werden, wenn die Unterrichtsgegenstände, die den Prüfungsgebieten zugeordnet
sind, bereits im vorletzten Jahrgang positiv abgeschlossen sind. Mit Erlass vom 15. Juni 2015 wurde festgelegt, dass gemäß § 63 b (3) Gehaltsgesetz auch etwaige Vorbereitungsstunden für vorgezogene Teilprüfungen möglich sind und abgegolten werden. Evtl. aber erst mit der Abrechnung des Haupttermines.



Hier zu den Prüfungsgebühren sowie zu den Abgeltungen für die Betreuung von abschließenden Arbeiten und Vorbereitungsstunden auf er Seite der Bildungsdirektion OÖ!